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Gemeinsamer Bundesausschuss und wiederbelebtes Bundesgesundheitsamt [PDF]
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde 2003 durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz als Einrichtung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung errichtet und als § 91 in das SGB V eingefugt. Dort heist es: »Die Kassenarztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bilden einen ...
Fritz Beske
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Gemeinsamer Bundesausschuss – Herr über den Heilmittelkatalog
Ergopraxis, 2014Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Huter des Heilmittelkatalogs. Er entscheidet, welche medizinischen Leistungen die Krankenkassen zu finanzieren haben. In die Kritik geriet der G-BA, weil seine Entscheidungen intransparent ablaufen. Ein neues Urteil will fur mehr Transparenz sorgen. Zudem sind Anderungen der Heilmittelrichtlinie angekundigt.
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Kleiner Gesetzgeber mit großem Einfluss – Gemeinsamer Bundesausschuss
PhysiopraxisDer Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, soll sicherstellen, dass die Versorgung von gesetzlich Versicherten qualitätsgesichert und kosteneffektiv ist sowie gemäß dem medizinischen Fortschritt erfolgt. Dabei entscheidet er etwa, ob Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Claudia Czernik
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Gemeinsamer Bundesausschuss [PDF]
A. T. Latal +3 more
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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
ErgopraxisDer G-BA soll sicherstellen, dass die Versorgung von gesetzlich Versicherten qualitätsgesichert und kosteneffektiv ist sowie gemäß dem medizinischen Fortschritt erfolgt. Dabei entscheidet er etwa, ob Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
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Gemeinsamer Bundesausschuss und Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in ihrer Bedeutung für die Weiterentwicklung des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung [PDF]
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