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Die neuen „Leitplanken“ im AMNOG-Prozess
Das AMNOG-Verfahren wurde in den letzten Jahren mehrfach gesetzlich angepasst. Eine wesentliche Veränderung ergab sich zuletzt mit dem Ende 2022 verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG).
Dr. PH Andrej Rasch
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Kommentar von Dr. PH Dipl.-Stat. Carsten Schwenke (SCO:SSiS Statistical Consulting, Berlin).
Dr. PH Dipl.-Stat. Carsten Schwenke
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Einsparungen durch AMNOG-Rabatte
Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Arzneimittelmarkt-neuordnungsgesetz (AMNOG) im Jahr 2011 das Prinzip der nutzenbasierten Preisbildung gesetzlich verankert. So orientiert sich die Preisverhandlung seitdem neben den Jahrestherapiekosten vergleichbarer
Lukas Maag MSc +3 more
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Auswirkungen der neuen Dossieranforderungen
Bei Markteintritt oder Zulassungserweiterung eines neuen Arzneimittels sind pharmazeutische Unternehmer in Deutschland seit 2011 zur Einreichung eines AMNOG-Nutzendossiers beim G-BA verpflichtet.
Dr. rer. nat. Maria Katharina Schweitzer +10 more
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Mehrjährige Schwarzbrache: Eine geeignete Methode zur Erdmandelgras-Bekämpfung
Erdmandelgras (Cyperus esculentus) stellt ein großes Problem im Schweizer Gemüse- und Ackerbau dar. Mit dem Ziel, stark verseuchte Flächen zu sanieren, wurden an vier Standorten 3-jährige Schwarzbrache Streifenversuche (2018 bis 2020) auf ...
Wirth, Judith +2 more
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Zur Beurteilung der Wirksamkeit und Sicherheit eines neuen Wirkstoffes ist für die europäische Zulassungsbehörde (European Medicines Agency, EMA) die randomisierte kontrollierte Studie (RCT) der Goldstandard.
Dr. rer. nat. Gerrit Müller +2 more
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Electronic Commerce auf lokalen Märkten [PDF]
eCommerce, versteht man es als Business-to-Consumer-Beziehung, sollte nicht lediglich unter dem Gesichtspunkt des globalen Handels betrachtet werden. Besonders Markttransaktionen von privaten Haushalten bzgl. Konsumgütern bzw.
Lüders, René, Schwickert, Axel C.
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Nicht belegter Zusatznutzen durch späte Änderungen der zweckmäßigen Vergleichstherapie
Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung werden neue unterlagengeschützte Arzneimittel auf den Zusatznutzen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) bewertet.
Antonio Enrique Grau Morenilla MSc +3 more
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Kein Zusatznutzen aus formalen Gründen
„Fernab der Versorgungsrealität und ohne Berücksichtigung der Expertenmeinungen führender Fachgesellschaften”, lautet das Fazit von Johnson & Johnson zu dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der am 18.
Peter Stegmaier
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Marken- und Produktnamen der Glamour-Industrie im sozio-ökonomischen Diskurs [PDF]
Die Glamour-Industrie (Luxusmarken der Kosmetik- und Parfümindustrie) ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig ganz der Globalisierung unterworfen.
Montes, Antonia
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